Ein Autofahrer war in einer Kurve zu schnell unterwegs und beschädigte ein Straßenschild. Weil er das nicht unverzüglich an die nächste Polizeidienststelle gemeldet hat, verweigerte der Kaskoversicherer eine Leistung. Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin an die Schlichtungsstelle der Makler. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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