Der Oberste Gerichtshof wurde mit der Frage befasst, ob eine Ausschlussklausel für Geschlechtsumwandlungen diskriminierend ist, auch wenn sie gleichermaßen Umwandlungen von Männern zu Frauen als auch solche von Frauen zu Männern nicht unter Versicherungsschutz stellt. (Bild: Filmbetrachter auf Pixabay)
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