Weil er seinen Dienst am nächsten Tag um drei Uhr früh ausgeschlafen antreten wollte, fuhr ein Polizist bereits am Abend des Vortages zur Dienststelle, wo er übernachten wollte. Bei der Einfahrt in die dort befindliche Tiefgarage erlitt er einen Unfall. Der OGH musste klären, ob es sich um einen Dienstunfall handelte. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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