Ein Fahrzeug geriet durch einen technischen Defekt in Brand und setzte sich einzig und allein aufgrund der Selbstentzündung in Bewegung. Es stieß gegen ein anderes Fahrzeug, das dadurch zerstört wurde. Die Frage, ob der Haftpflichtversicherer den Schaden decken muss, klärte der OGH. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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