Ein Kfz-Vollkaskoversicherer zahlte nach einem Unfall nur eine gekürzte Leistung. Er behauptete eine Unterversicherung, der Neuwert liege laut Sachverständigem über der Versicherungssumme – diese war aber in der Polizze nicht angegeben. Der Versicherungsnehmer fordert nun den Gesamtbetrag.
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