Eine gerade erst volljährig gewordene Frau hatte einen Skiunfall und wurde vom gegnerischen Sozialversicherer auf Schadenersatz geklagt. Der Privathaftpflichtversicherer ihres Vaters wollte dafür keine Deckung geben: Die Lehrlingsentschädigung der Tochter, so sein Argument, verhindere als eigenes Einkommen im Sinne der Bedingungen die Mitversicherung. Die Sache ging zum OGH.
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