Eine Skifahrerin war weitgehend parallel zur Pistenhorizontalen unterwegs als sie von einer von oben kommenden, anderen Skifahrerin gerammt wurde. Diese klagte auf Schadenersatz, weil ihre Unfallgegnerin nur mit „normaler Aufmerksamkeit“ unterwegs war. Der Fall landete beim OGH. (Bild: Martin Büdenbender auf Pixabay)
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