Ein gelernter Tischler war 107 Versicherungsmonate lang als Hausmeister tätig, der auch Tischlerarbeiten verrichtete. Weitere 15 Monate lang war er in zwei geringfügigen Beschäftigungen als Tischler und als Hausbesorger tätig. Reicht das, um die Bedingung von 120 Versicherungsmonaten für eine Invaliditätspension zu erfüllen? (Bild: Tingey Injury Law Firm)
mehr ...