Bei widrigen Witterungsbedingungen kam eine Fahrzeuglenkerin von der Fahrbahn ab und beschädigte ein Verkehrszeichen und einen Straßenleitpflock. Aufgrund der Straßenverhältnisse hielt sie es für zu gefährlich, auszusteigen, und fuhr nach Hause. Der Kaskoversicherer verweigert deshalb eine Leistung – zu Recht? (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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