Ein Immobilienmakler soll bei einem Liegenschaftskauf Sorgfalts- und Aufklärungspflichten verletzt haben. Die Verkäuferin will deshalb gegen ihn rechtlich vorgehen und sucht dafür Deckung durch ihren Rechtsschutzversicherer, dieser lehnt ab. Zu Recht? (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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