Für die Sanierung eines Gebäudes und einen Zubau bestand eine Bauwesenversicherung, auch der Altbau war mitversichert. Als es dort zu einem Schaden durch Wassereintritt kam, verweigerte der Versicherer eine Zahlung. Der Fall landete beim Obersten Gerichtshof. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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