Nachdem eine ehemalige Mitarbeiterin eines Unternehmens kreditschädigende Aussagen getätigt hatte, forderte ein Anwalt von ihr eine Unterlassungserklärung, die sie auch abgab. Der Schlichtungsstelle der Makler stellte sich die Frage, ob der Rechtsschutzversicherer des Unternehmens die Anwaltskosten decken muss. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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