Bei einem Faschingsball kletterte ein Versicherungsnehmer in alkoholisiertem Zustand auf einen Tisch, um auf diesem zu tanzen. Beim anschließenden Sprung vom Tisch verletzte er sich. Die Frage, ob sein Unfallversicherer leistungsfrei ist, klärte der Oberste Gerichtshof. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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